Pflegedienst Richard Michèle

 


Pflegekräfte/Vermittlung aus Polen, Slowakei, Tschechien , Ukraine , Georgien , Moldawien  , Belarus , Ungarn

 

Beratung und Pflege


Der Pflegedienst Richard Michèle  Oberzent - Odenwald vermittelt osteuropäische Betreuungskräfte für die liebevolle häusliche Betreuung. Die Steuern Sozialabgaben - Krankenversicherung werden von uns geregelt - gezahlt und somit Ihnen diese Arbeit abgenommen.

 

Die Kosten hängen von den gewünschten Leistungen und der Qualifikation der Betreuungskraft ab, insbesondere spielen die Sprachkenntnisse und Erfahrung eine Rolle, aber auch Zusatzqualifikationen wie z.B. ein Führerschein. Entsendete Betreuungskräfte kosten meist ab ca. 2.500,oo € im Monat. Sie können jedoch teilweise Zuschüsse und steuerliche Vorteile nutzen, sodass die effektive Belastung geringer ausfällt.

Teils weniger gute Deutschkenntnisse, Diese sind aber lernbegierig und mit guten Erfahrungen für eine 24 Stunden Pflege.

Andere Pflegekräfte, durch viele Betreuungen im Deutsch sprechenden Raum, sehr gute Deutschkenntnisse.

 

Bei einem persönlichen Gespräch kann geklärt werden, welcher Sprachschatz und Hilfe 
benötigt wird.

 

Es sollte aber auch klar sein, dass die Bereitschaft der Familien mit einbezogen werden sollte. 

Denn eine RUND UM DIE UHR Pflege ist für den Pflegedienst/kraft durchaus aufreibend. 

Oft können sich die Angehörigen - durch berufliche, familiäre oder andere Verpflichtungen um betreuungsbedürftige Familienmitglieder selbst nicht kümmern. Sie würden es sehr oft gerne übernehmen.

 

Zu früheren Zeiten war es üblich das Mehr - Generation - Haus, hier lebte Jung und Alt zusammen.

Eine zupflegende Person wurde von allen Familienmitgliedern betreut, wurden nicht ohne Rücksicht auf Verluste in das Altenheim auf das Abstellgleis geschoben.

 


 

Hier wurde noch nach dem Prinzip gehandelt:


Die Eltern erziehen die Kinder, hegen und pflegen Diese in guten wie in schlechten Zeiten.

 

Wenn die Eltern durch das Alter oder Krankheit nicht mehr in der Lage waren, wurde dieses ohne Murren, als Selbstverständlichkeit von den Kindern übernommen.

Dieses ist in der heutigen Zeit eine Seltenheit geworden.

Auch heute sollte man nach diesem Prinzip verfahren und sollte die zu pflegende Person in der gewohnten Umwelt, bei seiner Familie belassen.

Sollte dieses aber aus Gründen nicht möglich sein versuchen wir Unterstützung durch erfahrende Pflegekräfte aus Polen, Slowakei, Tschechien , Ukraine , Georgien , Moldawien , Belarus , Ungarn zugeben.

Eine Pflicht zum Alten - Pflegeheim abschieben gibt es nicht, denn jeder Bürger hat das Recht auf freie Wohnungswahl auch wenn  eine geistige Behinderung vorliegt. Niemand muss seine gewohnte Umgebung aufgeben, sondern sollte hier seinen Lebensabend in Würde verbringen können.

Unsere Pflegekräfte sind für diese Fälle besonders geschult und von uns geprüft.


Ich gehe nach dem Motto:


„ Wie ich behandelt werden möchte, so soll es bei meine Kunden auch sein „


 

Ärger mit der Krankenkasse:

Die Krankenkasse hat Ihnen gegenüber Leistungen zu erbringen. Hinzu gehören die Versorgung mit Hilfsmitteln, Bezahlung von Krankengeld, Kostenübernahme für eine Reha, aber auch Leistungen aus einem Pflegegrad uvm.

Was tun, wenn es Ärger mit der Krankenkasse gibt?

Die Gründe, sich über seine Krankenkasse zu beschweren, beziehen sich also in der Regel darauf, dass die Krankenkasse gewisse Leistungen ablehnt. Aber nicht nur über die nicht erhaltenen Leistungen können Sie sich beschweren, sondern auch über den zuständigen Sachbearbeiter bei der Krankenkasse.

Bevor Sie sich beschweren, sollten Sie trotz allem versuchen, sich mit der Krankenkasse gütlich zu einigen.

Wenn Sie berechtigte Leistungen von Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse nicht erhalten, dann sollten Sie sich zur Wehr setzen! Es ist nicht unüblich, dass zum Beispiel dringend benötigte Hilfsmittel oder ein Pflegegrad beim ersten Antrag abgelehnt werden. Aber häufig werden diese dann nach einem Widerspruch doch genehmigt.

Das kann mehrere Gründe haben, wie z.B. der Fall wird nach Aktenlage entschieden, ohne dass der zuständige Mitarbeiter der Krankenkasse den Fall im Detail kennt. Daher fehlen im oftmals wichtige Informationen, die dann zu einer Ablehnung der Leistung führen können.

Auch finanzieller Druck auf die Kassen lässt vermuten, dass doch eher mal eine Leistung abgelehnt wird.

Es wird immer wieder mal zu Problemen mit der Krankenkasse kommen. Hier sollte ein persönliches Gespräch vorab geführt werden, bevor große Geschütze aufgefahren werden. Oftmals reichen klärende Gespräche aus, um die abgelehnten Leistungen dann doch zu erhalten. Das ist dann nicht nur der einfachste, sondern auch der schnellste Weg.

Sollte Ihnen dann die Krankenversicherung nicht entgegen kommen, haben Sie das Recht, Widerspruch & Klage einzulegen. Wurde Ihnen zum Beispiel ein Hilfsmittel abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, einen sofortigen Widerspruch einzulegen. Das gleiche gilt, wenn die Pflegekasse Ihren Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt hat.

Auch kann eine Beschwerde über die Krankenkasse bei der ( UPD ) “ Unabhängiger Patientenberatung “ zur Hilfe angefordert werden. Diese Beratung bei der UPD ist kostenlos und hier wird versucht bei der Krankenkasse eine Lösung zufinden.

Auch kann eine Beschwerde über die Krankenkasse beim “ Bürgertelefon “ helfen. Das Bürgertelefon ist eine Einrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit. Auch hier werden Sie kostenlos beraten, wenn Sie Ärger mit der Krankenkasse haben.

oder beim “ Bundesversicherungsamt

Das Bundesversicherungsamt ist die Aufsichtsbehörde der Krankenkassen und Pflegekassen. Sie ist Ansprechpartner für gesetzlich Krankenversicherte, wenn diese eine Beschwerde einreichen wollen. Folgendes sollten Sie dazu wissen:

Das Bundesversicherungsamt kann keine Entscheidungen treffen, sondern nur Druck ausüben. Wenn Sie sich darüber beschweren, dass die Krankenkasse Ihnen zustehende Leistungen nicht anerkennen will, dann kann das Bundesversicherungsamt Ihnen diese Leistungen nicht genehmigen ► ABER es kann den Vorgang prüfen und entsprechend auf die Krankenkasse einwirken, was oft schon sehr viel bringt.

Beim Bundesversicherungsamt können Sie sich nur über rechtliche Dinge beschweren. Das Bundesversicherungsamt ist NUR für Beschwerden von gesetzlich Krankenversicherten zuständig.

Privat Versicherte können sich an einen Ombudsmann wenden.

Wenn Sie sich über einen Mitarbeiter der Krankenkasse beschweren möchten, ist das Bundesversicherungsamt nicht zuständig. Dafür müssen Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.

So reichen Sie Ihre Beschwerde beim Bundesversicherungsamt ein.

Wenn Sie sich beim Bundesversicherungsamt über Ihre Pflegekasse / Krankenkasse beschweren möchten, können Sie dies nur schriftform einreichen.

Dazu müssen Sie in Ihrem Anschreiben angeben:

 

  • Ihre vollständige Adresse,
  • Ihre Versichertennummer bei der Krankenkasse sowie
  • den Namen und Ort Ihrer Krankenkasse benennen.
  • Den Sachverhalt beschreiben
  • Besonders Wichtig: legen Sie unbedingt vorhandene Atteste, Bescheinigungen usw. bei (in Kopie).
  • Wenn Sie die Beschwerde über die Krankenkasse für eine dritte Person einlegen, benötigen Sie eine Vollmacht. Bitte dann auch diese beilegen.

 


Nehmen sie Kontakt mit mir auf.